Wenn Sie mit Panikattacken, Trauma, Ängsten oder anderen mentalen Herausforderungen zu kämpfen haben, sind Sie hier richtig. Ich habe mich auf diese Bereiche spezialisiert und verfüge...

Da es mein Anliegen ist, Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und Ihre tief verborgenen Handbremsen zu lösen, erwartet Sie hier eine vergleichsweise kurze Therapiedauer.

Gemeinsam erarbeiten wir Wege, um Ihre Lebensqualität wiederherzustellen und positive Veränderungen in ein Leben in Leichtigkeit und Selbstbestimmtheit zu ermöglichen.

Behandlungskosten

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) kann nicht mehr über eine ärztliche Überweisung mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Auch die Möglichkeit der Kostenerstattung wurde ersatzlos gestrichen. Die Krankenkassen bestehen darauf, dass die Behandlung / Therapie über einen approbierten Psychotherapeuten mit einer ärztlichen Kassenzulassung läuft.
Diese Kassenzulassung können Heilpraktiker nicht bekommen!

Coaching-, Hypnosesitzungen und Paarberatungen sind grundsätzlich Privatvergnügen und werden nicht von Krankenkassen erstattet.

Grundsätzlich wird bei mir also selbst und sofort, in bar, per Paypal oder per Sofort-Überweisung bezahlt.

Bei Videoterminen muss das Behandlungsentgelt vorab bezahlt werden.

Selbstverständlich bekommen Sie jedes Mal eine ordentliche Quittung über die gezahlten Beträge. Rechnungen für Zusatzversicherungen werden auf Wunsch ausgestellt

Rezept Gabriele Harder

Warum sofort bar?

Die Erfahrung hat gezeigt, dass ich irgendwann mal mehr Zeit am PC verbrachte, um Rechnungen und Mahnungen zu schreiben, als in der Praxis. Aus diesem Grund habe ich, vor einigen Jahren, die sofortige Barzahlung eingeführt.

Was sind die Vorteile einer selbst
bezahlten Behandlung?

Zum einen bin ich in der Lage, relativ kurzfristig Termine anzubieten (in der Regel binnen 2 - 3 Wochen)

  • Die Wartezeiten bei einem Kassen zugelassenem Therapeuten beträgt meist mehrere Monate (in unserer Gegend zurzeit bis zu einem dreiviertel Jahr).

  • Weiterhin ist es von Vorteil, dass ich Sie nicht "pathologisieren" muss, da ich nur bei der Arbeit für Krankenkassen verpflichtet bin, eine ICD Kennzahl oder ein Gutachten zu erstellen und weiterzureichen. Denn dadurch ergeben sich häufig Probleme mit Versicherungen wie zum Beispiel Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

  • Ich muss keiner Stelle nachweisen, wie schlimm ihre Symptomatik ist.
    Eine Kassentherapie gemacht zu haben kann nämlich im schlimmsten Fall bedeuten, dass Sie Probleme bekommen, wenn Sie zum Beispiel:

  • *eine private Kranken- oder Zusatzversicherung,

  • *eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, etc. abschließen wollen
    *irgendwann mal berufsunfähig werden sollten oder sich in den Staatsdienst begeben wollen.
    Oft wird ihnen dieser Schritt dadurch erschwert oder unmöglich gemacht.

    Weitere Infos hierzu finden sie in folgendem Artikel:
    Wenn Seelenlast die Karriere bremst:
    http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,662197,00.html

    Mein Sozialbeitrag:

    In Einzel- bzw. Härtefällen gebe ich eine Ermäßigung unterhalb der oben angegebenen Spannbreite oder gewähre Ratenzahlungen (nur nach schriftlicher Vereinbarung!)

    Sprechen Sie mich im Bedarfsfall gerne darauf an.

Wie lange dauert eine Therapie?

Aus Erfahrung hat sich ein 14-tägiger Rhythmus bewährt, da die erarbeiteten Themen im Alltag umgesetzt und achtsam beobachtet werden sollen. Gegebenenfalls gebe ich auch mal Hausaufgaben, empfehle Bücher oder YouTube-Videos zu Ihrem Thema.

Je nach Problemstellung hat sich in meiner Praxiserfahrung ein Mittelwert von 5 - 7  Sitzungen ergeben. (Dies ist ein eigener, statistischer Wert aus mehr als 15 Jahren Praxiserfahrung. Manche benötigen nur 2 bis 3 Sitzungen, manche brauchen auch mehr als 7 Sitzungen)

Es gibt in der Therapie bei mir keine, von vornherein, festgelegte Dauer und auch keine, von mir fest vorgegebene, Frequenz.

Im ausführlichen, kostenpflichtigem Erstgespräch klären wir gemeinsam, wie regelmäßig Sie kommen wollen
und Sie teilen mir dann später mit, wenn Sie glauben, die Therapie beenden zu können. Mir ist nicht daran gelegen eine Therapie, aus Verdienstgründen, unnötig in die Länge zu ziehen. Vielmehr ist es mein Bestreben, meine Patienten und Klienten schnellstmöglich in ein gesundes Leben zu begleiten

Wie lange dauert eine Therapiesitzung?

Für das Erstgespräch plane ich immer 90 Minuten ein und die Folgesitzungen dauern circa 60 Minuten. Da ich immer eine 30-minütige Pause bis zum nächsten Patienten einplane, besteht die Möglichkeit auch mal länger zu arbeiten. Wenn zum Beispiel gerade ein Trauma auf ist, lasse ich Sie erst gehen, wenn Sie stabil sind. Auch wenn der folgende Patient dann mal ein bisschen warten muss.

Meine 7 Schritte zur effektiven Problemlösung:

Wenn Sie bereit sind, Unterstützung zu erhalten und positive Veränderungen in Ihrem Leben anzustoßen, nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf. Ich stehe Ihnen für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung. Gemeinsam erforschen wir den für Sie passenden Weg, um Ihre persönlichen Ziele zu erreichen.

Ich freue mich darauf, Sie auf Ihrem persönlichen Weg zu begleiten.

Herzliche Grüße

Gabriele Beate Harder
Heilpraktikerin für Psychotherapie, Lifecoach & Hypnosepraxis
37699 Fürstenberg
Windmühlenstr. 6

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PREISLISTE

Preisliste

Die Erstsitzung mit ausführlicher Anamnese dauert, aus meiner Erfahrung, circa 90 Minuten und kostet circa 135,00 Euro.

Die Folgesitzungen: 60 Minuten = 90,00 Euro 

bei Verlängerung der Sitzungen werden je 10 Minuten Verlängerung weitere 15,00 Euro berechnet

AGBs / Rücktrittsrecht

AGBs / Rücktrittsrecht

Hinweis zu meinen AGB bei kurzfristigen Terminabsagen oder dem nicht wahrnehmen eines fest vereinbarten Termins oder Rücktritten vom Behandlungsauftrag!!!

Es passiert nicht oft, aber dennoch möchte ich darauf hinweisen:

  • Für Sitzungen, die zwischen 72 und 48 Stunden vor dem Termin abgesagt werden berechne ich 50 % des Sitzungshonorars.
    Es passiert nicht oft, aber dennoch möchte ich darauf hinweisen:

  • Für Sitzungen, die weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder gar nicht abgesagt werden, berechne ich 100 % des Sitzungshonorars.

  • Bis 4 Tage vor dem Termin oder in absoluten Notfällen, fallen selbstverständlich keine Storno-Gebühren an.

Der Eingang der Absage auf dem Anrufbeantworter gilt, da mein AB Datum und Uhrzeit aufnimmt.

Diese AGB sind gültig, sobald ein Termin vereinbart wurde. Auch wenn kein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen wurde, da im Praxisbereich ein Vertrag mit der Vereinbarung eines Termins als geschlossen anzusehen ist.

Rücktrittsrecht: 

Ein Rücktritt vom Behandlungsauftrag ist nur bis 4 Tage vor dem jeweiligen Termin, kostenfrei, möglich, da es sich um eine Bestellpraxis handelt.

Diese Angaben sind Bestandteil meiner allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit rechtsverbindlich.

Sie gelten bereits für den telefonisch vereinbarten Ersttermin sowie für, fest vereinbarte, Folgetermine. (Rechtsprechung nach Amtsgericht Berlin-Neuköln, AZ C 179/04 sowie Amtsgericht Mainz: 81 C 221/03)

Vereinbaren Psychotherapeuten mit ihren Patienten einen Termin - und sei es nur für das Erstgespräch -, ist eine kalendermäßige Bestimmung im Sinne von § 296 BGB und damit bei Nichterscheinen des Patienten zu diesem Erstgespräch entsprechend der oben angeführten Urteile ein Annahmeverzug anzunehmen. Der Termin wird ausschließlich für diesen Patienten freigehalten.
Der Patient kann ohne weiteres erkennen, dass stets nur ein Patient bestellt wird und deshalb die Behandlung pünktlich beginnt, sodass der Termin wegen der Art der Behandlung eingehalten werden muss.

Da Arzt und Patient in diesem Fall ausdrücklich pünktliche Behandlung bzw. pünktliches Erscheinen vereinbaren, ist die Terminbestimmung verbindlich (vgl. hierzu Natter - Der Annahmeverzug des Patienten, MedR 1985, 258 (259), der ebenfalls annimmt, dass Psychotherapeuten einen Termin regelmäßig ausschließlich für einen Patienten freihalten und deshalb bei Nichterscheinen zu diesem Termin ihr Ausfallhonorar geltend machen können). Ein Psychotherapeut hat - anders als z.B. ein Allgemeinmediziner – regelmäßig nicht die Möglichkeit, andere Patienten anstelle des ausgebliebenen zu behandeln; er kann den Einkommensverlust nicht wieder ausgleichen.

Herzlichst Ihre

Gabriele Beate Harder